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Seitenende
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Die Anträge zum DRJ-Tag 2003 in Hannover |
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Hier
die Übersicht: |
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A0 |
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A1 |
Antrag des DRJ-Vorstandes
auf Äbschaffung der DM der C- und B-Schüler |
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A2 |
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A3 |
Anlage 1 Zum Antrag des
Vorstandes zur Vollversammlung der DRJ. |
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A4 |
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A5 |
Anlage 2 Zum Antrag des
Vorstandes zur Vollversammlung der DRJ. |
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A6 |
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A7 |
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Die Tagesordnung des DRJ-Tag 2003 |
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Einladung
zur 34. (außerordentlichen) Vollversammlung der DEUTSCHEN RUGBY-JUGEND am
Samstag 28. Juni 2003 um 11.00 Uhr beim SV 1908 Ricklingen, Mühlenholzweg 6,
30459 Hannover. TAGESORDNUNG: 1. Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung 2. Richtlinien für die Arbeit der DRJ Die
beiliegenden Anträge werden an die VV gestellt. 3. Berichte des Vorstandes 4. Jahresabrechnung 2002 und Haushaltsplan 2003 (liegt in der
integrierten Form im DRV-Haushalt vor) 5. Entlastung des Vorstandes 6. Nachwahlen des Vorstandes 7. weitere Anträge 8. Verschiedenes Wir
bitten Sie, Ihre Delegierten mit einer schriftlichen Vollmacht für die DRJ –
Vollversammlung auszustatten. Vertreter ohne Vollmacht für die DRJ -
Vollversammlung haben kein Stimmrecht. Entstehende
Kosten gehen zu Lasten der teilnehmenden Mitglieder. Mit
freundlichen Grüßen DEUTSCHE
RUGBY-JUGEND Markus
Gerigk Jugendwart |
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Die einzelnen Anträge |
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Antrag
des DRJ-Vorstandes auf Äbschaffung der DM der C- und B-Schüler |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, der
Vorstand der Deutschen Rugby-Jugend beantragt die Durchführung der DM der C-
und B-Schüler mit Wirkung ab der Spielzeit 2003/2004 ganz abzuschaffen. Begründung: Die
sportliche Ausbildung sollte in diesen Altersklassen die freie Entfaltung der
Schüler gestatten. Es ist ein Alter, in dem Vielseitigkeit und
Entwicklungsgemäßheit vor der Frühspezialisierung stehen muss. Deshalb steht
im Vordergrund das Schaffen der Voraussetzungen für die weitere Entwicklung,
die vielseitige körperliche Ausbildung, das Schaffen der Grundlagen für eine
spätere hohe Belastbarkeit sowie die Förderung einer harmonischen
Körperentwicklung durch ein abwechslungsreiches und spielerisches Training. All
diese Ziele stehen im Gegensatz zum Einstudieren gewinnbringender Spielzüge,
die dem Kind den Freiraum nehmen, um sich selbst zu entfalten, so wie sie in
der Regel zur Vorbereitung für die Deutschen Meisterschaften stattfinden. Stattdessen
schlagen wir das Austragen regelmäßiger lokaler und regionaler Turniere in
diesen Altersklassen vor. Martin
Bahm Jugendsekretär |
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Fazit: |
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Klingt
unheimlich fürsorglich und gut. Nur die übereifrigen Betreuer, Eltern und
Kinder, die anscheinend angesprochen sind, werden dadurch kaum gemäßigt. Der
„falsche“ Ehrgeiz wird auf andere Veranstaltungen verlagert. Was
ist eigentlich der Anlass für diesen Antrag? Sind in den letzten Jahren nur
sportliche und menschliche Wracks aus den Teilnehmern der C und B Schülermeisterschaften
erwachsen? Wenn ja, dann sollten Fakten auf den Tisch oder der Antrag sollte
gleich abgelehnt werden. Gerade
für Verein aus der Rugbyprovinz und / oder solchen, die endlich mit der
Schülerarbeit loslegen wollen, ist die Teilnahme an der DM ein gesunder
sportlicher Anreiz. Etwaiges Fehlverhalten sollte durch geeignete Methoden
korrigiert werden. |
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Antrag
des DRJ-Vorstandes auf Änderung des Spielmodus zur Teilnahme an den Deutschen
Meisterschaften der Altersklassen Schüler A und Jugend. |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, der Vorstand
der Deutschen Rugby-Jugend beantragt die Austragung der Deutschen
Meisterschaften in den Altersklassen Schüler A und Jugend entsprechend der
Anlage 1 mit Wirkung ab der Spielzeit 2003/2004zu ändern. Begründung Der
derzeitige Trend der Forcierung von Aktivitäten zur Förderung des Breitensports
"Rugby" ist lobenswert und auch richtig. Eine Aktivierung von
Sponsoren und eine damit einhergehende deutliche Verbesserung der Attraktivität,
ist nur möglich, wenn gute sportliche Leistungen erbracht werden. Aufbauend
auf dem letzen Gedanken erscheint es notwendig den Spielbetrieb im Schüler-
und Jugendbereich zu überprüfen und alternative Wettkampfmodelle zu
entwickeln, auszuprobieren und letztlich flächendeckend einzuführen. Zielsetzung: - Schaffung eines höheren Leistungsniveaus durch Einrichtung von zusätzlichen
Spieleinheiten. - Qualitative Anhebung der Deutschen Meisterschaften durch
Teilnahme der besten 6 Mannschaften des Landes. - Schaffung von zusätzlichen Sichtungsmöglichkeiten für die Auswahltrainer
im Jugendbereich. Martin
Bahm Jugendsekretär |
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Anlage
1 Zum Antrag des Vorstandes zur Vollversammlung der DRJ. |
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Titel:
Änderung des Spielmodus zur Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften der
Altersklassen Schüler A und Jugend 1.
Qualifikationsrunde 1 Die
Landesverbände ermitteln in eigener Regie nachweislich Ihre Teilnehmer zur
nächsten Qualifikationsrunde im Rahmen eines Turniers oder einer Spielrunde
im Modus ,jeder gegen jeden". Es
qualifizieren sich die beiden bestplatzierten Mannschaften Zeitpunkt: bis
Dezember des Jahres 2.
Qualifikationsrunde 2 Auf
regionaler Ebene (Nord, Ost, West, Süd) nehmen aus jeweils 3 Landesverbänden
die Qualifikanten teil. Kann die Teilnehmerzahl von 6 Mannschaften nicht
erreicht werden, ist entsprechend der nominellen Stärke einzelner
Landesverbände (Quotenregelung) die Aufstockung möglich. In
einer 2-tägigen Veranstaltung wird im Modus ,“jeder gegen jeden" gespielt.
Es qualifizieren sich die 3 bestplatzierten Mannschaften für die nächste
Runde. Zeitpunkt:
März der laufenden Spielzeit 3.
Qualifikationsrunde 3 Auf
überregionaler Ebene (Nord-Ost, Süd-West) nehmen die 3 Qualifikanten der 2.
Runde teil. Kann
die Teilnehmerzahl von 6 Mannschaften nicht erreicht werden, ist entsprechend
der entsprechend der Platzierungen der Qualifikationsrunde 2 aufzustocken. In
einer 2-tägigen Veranstaltung wird im Modus ,“jeder gegen jeden"
gespielt. Es qualifizieren sich die 3 bestplatzierten Mannschaften für die
Endrunde. Zeitpunkt:
April/Mai der laufenden Spielzeit 4.
Endrunde Deutsche Meisterschaft An
der Endrunde nehmen die 3 bestplatzierten Mannschaften der beiden Qualifikationsrunden
3 teil. Kann die Teilnehmerzahl von 6 Mannschaften nicht erreicht werden, ist
entsprechend der entsprechend der Platzierungen der Qualifikationsrunde 3
aufzustocken. In einer 2-tägigen Veranstaltung wird im Modus , “jeder gegen
jeden" gespielt. |
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5.
Grafische Darstellung |
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Fazit:
Was bei den C- und B-Schülern abgeschafft wird, wird bei den A-Schülern und
Jugend zum positiven Mittel? Der
Antrag nutzt nur den starken Verbänden und Vereinen, die vorher die
schwächeren gnadenlos aussieben, damit nur „ihre“ Teams bei der eigentlichen
Meisterschaft teilnehmen können. Wie
sollen dann die schwächeren entsprechende Erfahrungen sammeln, damit sie auch
so stark werden, wie die dann „geschlossene Gesellschaft“ |
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Antrag
des DRJ - Vorstandes auf Änderung der DRJ - Spielordnung (zur Anpassung an
die Umsetzung des Antrages 2) |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, der
Vorstand der Deutschen Rugby-Jugend beantragt die Spielordnung mit Wirkung ab
der Spielzeit 2003/2004 wie beiliegend zu ändern (Anlage 2, 2a u. 2b,
abhängig von der Abschaffung der DM der C- und B-Schüler). Begründung: Die
Umsetzung des Antrages 2 erfordert auch die damit einhergehende Umformulierung
der DRJ - Spielordnung. Martin
Bahm Jugendsekretär |
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Anlage
2 Zum Antrag des
Vorstandes zur Vollversammlung der DRJ. Titel:
Änderung der Spielordnung |
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Der
Vorstand der DRJ beantragt die Spielordnung in folgenden Paragraphen zu
ändern: a) §
6 Schiedsrichter b) §
7 Sperren c) § 10
Altersklassen d) §
12 Vereinswechsel e) §
13 Meisterschaften Begründung: a) §
6 letzter Absatz Wichtig
ist die Aushändigung vor Spielantritt. b) §
7.2 2. Absatz Die
Regelungen in der Disziplinarordnung (hier: Anlage1) sind umfassend und
ausreichend, so dass auf die IRB-Regelung, die kaum einem bekannt ist, verzichtet
werden kann. c) §
10 Die
Regelungen über Mädchenrugby sind bisher nicht erfasst und bedurften einer
einheitlichen Regelung für den Bereich der DRJ (10.1). Die weiteren
Veränderungen sind präventive Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesundheit
unserer Spieler, sowie zur rechtlichen Absicherung. d) §
12 Die
Ergänzung um das Passwesen dient zur Ermittlung von Daten zur langfristigen
Steuerung und Planung von Maßnahmen der DRJ. Es können weiterhin aufwendige
Prüfverfahren bei den Meisterschaften reduziert werden. e) §
13 Die
Veränderungen dienen der deutlichen Definition von Meldefristen und sind
teilweise notwendige Korrekturen auf den Antrag 2. |
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A6 |
Anlage
2a / 2b Spielordnung |
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Präambel Rugby
kann nur gespielt werden, wenn alle Beteiligten - Spieler, Trainer, Betreuer
und Zuschauer - den "Geist des Rugby" respektieren. Dies bedeutet
in erster Linie Respekt vor den Regeln des Spiels und dem Schiedsrichter, in
gleicher Weise aber auch Respekt vor der persönlichen Würde und der körperlichen
Unversehrtheit des Gegners. Wir spielen Rugby aus Freude am Spiel, auch aus
Freude an der körperlichen Konfrontation, am Wettkampf und am
Gemeinschaftserlebnis mit unseren Sportfreunden. Das großartige Erlebnis
eines Rugbyspiels wird aber erst durch den Gegner ermöglicht, der sich uns
zum Wettkampf stellt. Wir sind daher verpflichtet, ihn zu achten, ihn nicht
durch Schimpfworte herabzuwürdigen, ihn nicht vorsätzlich zu verletzen und
seine Leistung anzuerkennen, wenn er uns besiegt
haben sollte. Alle
Sportfreunde, die an der Ausbildung von Nachwuchsspielern beteiligt sind,
sind verpflichtet, neben den sportlichen Fähigkeiten in Technik, Taktik,
Kraft und Ausdauer auch und besonders die oben beschriebene Haltung zu
fördern und zu entwickeln. Dabei ist es selbstverständlich, dass jede Mannschaft,
die ein Rugbyfeld betritt, das Spiel gewinnen will. Trainer, Betreuer, Eltern
und Zuschauer sind jedoch aufgerufen, die Leistungen der uns anvertrauten
Kinder und Jugendlichen nicht allein an Sieg oder Niederlage zu messen. Das
Auftreten der Mannschaft, Kampfgeist, Spielverständnis und der Stand der
individuellen Fähigkeiten sowie der sportlich faire Umgang miteinander sind
genauso wichtig zu beurteilen. Mit
diesen grundsätzlichen Hinweisen ist keine Abkehr vom Streben nach
Höchstleistung verbunden. Harter Wettkampf und unbedingter Siegeswille wird
immer ein grundlegender Charakterzug des Rugbyspiels bleiben. Wir sind aber
genauso verpflichtet, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zur
Fairness zu erziehen und sie nicht durch äußeren Erfolgsdruck zu überfordern. Spielordnung 1.
Regeln Alle
Rugby-Spiele im Bereich der Deutschen Rugby-Jugend werden -
nach den Vorschriften für die Mitglieder des International Board (IRB), -
nach den Vorschriften für die Mitglieder der Federation Internationale de
Rugby Amateur - Association
Europeenne Rugby (FIRA-AER), -
nach den vom DRV herausgegebenen Spielregeln, - und
nach der nachfolgenden Spielordnung ausgetragen. Diese
Ordnungen und Regeln sind für alle Landesverbände der DRJ bindend. 2.
Spielkleidung Alle Mannschaften
haben in einheitlicher, sauberer Kleidung anzutreten. Falls zwei Mannschaften
die gleiche oder ähnliche Spielkleidung tragen, muss der platzstellende
Verein (bei Spielen auf neutralem Platz der Ver- ein,
in dessen Landesverbandsbezirk gespielt wird) seine Kleidung wechseln. 3.
Spielorganisation Alle
Vereine sind verpflichtet, ihre Plätze ordnungsgemäß herzurichten und für
sportliches Verhalten ihrer Spieler, Mitglieder und Anhänger während des
Spiels sowie vor und nach dem Spiel zu sorgen. Gegebenen- falls
ist die nötige Anzahl von Ordnern zu stellen. Weiterhin
sind sie für die Bereitstellung und Vorsorge für die erste Hilfe bei Unfällen
verantwortlich. 4.
Spielbeginn Bei
allen Spielen müssen die Mannschaften zur festgesetzten Zeit antreten. Bei
Spielen, bei denen eine Mannschaft von auswärts anreist, hat das Spiel
spätestens 45 Minuten nach der festgesetzten Zeit zu beginnen. Tritt
bei Pflichtspielen eine Mannschaft mit weniger als in den Regeln festgelegten
Spielern an, so wird das Spiel dem Gegner als gewonnen erklärt. Die Vereine
können das Spiel als Privatspiel durchführen lassen. 5.
Sportgruß Nach
Ende eines jeden Spiels hat jede Mannschaft dem Gegner den Sportgruß
auszubringen. 6.
Schiedsrichter Schiedsrichter
sind für Pflichtspiele von der Schiedsrichtervereinigung des zuständigen
Verbandes einzuteilen und zu benachrichtigen. Der für ein Spiel eingeteilte
Schiedsrichter kann nicht abgelehnt werden. Jeder Verein hat einen geeigneten
Seitenrichter zu stellen. Erscheint
der eingeteilte Schiedsrichter nicht zu dem Spiel, ist ein anwesender
neutraler geprüfter Schiedsrichter zu akzeptieren. Können sich die
Mannschaften bei mehreren anwesenden Schiedsrichtern nicht auf einen einigen,
entscheidet das Los. Ist
kein neutraler Schiedsrichter anwesend, so ist ein von der Gastmannschaft
gestellter, geprüfter Schiedsrichter zu akzeptieren. Sollte dies nicht
möglich sein, ist ein geprüfter Schiedsrichter des Platzvereins zu
akzeptieren. Steht
kein geprüfter Schiedsrichter zur Verfügung, so haben sich die beteiligten
Vereine auf eine anwesende Person zu einigen, die das Spiel leiten kann;
notfalls hat bei mehreren infragekommenden Personen das Los zu
entscheiden. Über
alle Pflichtspiele ist ein Spielbericht auf dem vorgeschriebenen Formular anzufertigen
und dem Schiedsrichter vor Beginn des Spiels auszuhändigen. Der Spielbericht
ist an die zuständige spielleitende Stelle, spätestens 24 Stunden nach
beendetem Spiel, zuzusenden. In dem Bericht sind die Namen der beiden
Mannschaften und der beteiligten Spieler mit deren Spielerpassnummern
vollständig anzugeben. Für das ordnungsgemäße Ausfüllen und für die Zusendung
zur spielleitenden Stelle ist ausschließlich die Heimmannschaft
verantwortlich. 7.
Sperren 7.1
Ein wegen Unsportlichkeit vom Schiedsrichter des Feldes verwiesener Spieler
erhält automatisch eine 15tägige Spielsperre für alle Spiele im Bereich des
DRV und der DRJ. Er ist in jedem Fall für die folgenden zwei
Pflichtspiele seiner Altersklasse nicht spielberechtigt. Im
Wiederholungsfall in der gleichen Saison wird diese Strafe verdoppelt.
Berufungen gegen die automatische Sperre gibt es nicht. Bei
Herausstellung von Spielern in Wettkämpfen von Juniorennationalmannschaften
oder von Juniorenauswahlen tritt die automatische Sperre nicht in Kraft. Der
Disziplinarausschuss hat in solchen Fällen eine Entscheidung zu treffen. Wird
ein Spieler wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter vom Platz
gestellt, muss innerhalb der 15tägigen automatischen Sperre eine Verhandlung
mit Anhörung der Beteiligten, d.h. Schiedsrichter, Spieler, Vereinsvertreter
und von jeder Partei benannten Zeugen vor dem Disziplinarausschuss
(Sportwart, Fachwart für die Organisation des Spielbetriebes und DRV -
Schiedsrichterobmann) stattfinden. 7.2
Über die Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer weitergehenden
Strafe entscheidet nach Auswertung des Spielberichtsbogens innerhalb einer
Woche der jeweilige Staffelleiter. Bei nachgewiesenem unsportlichem Verhalten
gilt die Anlage 1 zur Disziplinarordnung des DRV. Gegen
eine über die Mindestsperre hinausgehende Strafe kann Berufung nach den
Bestimmungen der Rechts- und Strafordnung des DRV oder des zuständigen
Landesverbandes eingelegt werden. Diese Berufungsverfahren haben keine aufschiebende
Wirkung. 7.3
Des Dopings überführte Sportler werden entsprechend den Rahmenrichtlinien zur
Bekämpfung des Dopings" des DSB und den Bestimmungen des IRB bestraft. 7.4
Gesperrte Spieler dürfen während der Sperre nicht das Amt als Schiedsrichter
oder Seitenrichter ausüben. 8.
Abstellen von Spielern Jeder
Verein ist verpflichtet, auf Anforderung seine Spieler für Länderspiele,
repräsentative Spiele und für Lehrgänge zur Verfügung zu stellen. Stellen
Vereine mehr als zwei Spieler ab, sind eventuelle Punkt- oder Meisterschaftsspiele
in der betreffenden Altersklasse auf Antrag des betroffenen Vereins
abzusetzen. Wollen
die Vereine trotz Spielerabstellung ein angesetztes Punktspiel austragen, ist
jeder Vorbehalt ausgeschlossen. Wenn
ein Spieler für ein Länder- oder Auswahlspiel oder einen Lehrgang oder einen
Test der DRJ nominiert ist, darf er bis zu drei Tagen vor dieser Veranstaltung
nur mit Zustimmung des DJ-Leistungsausschusses in einer
Vereins-, Regional-, oder sonstigen Mannschaft eingesetzt werden. |
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Sollen
Spieler der Junioren in einer Seniorenauswahlmannschaft eingesetzt werden,
ist die Genehmigung der DRJ erforderlich. Sind zum gleichen Termin
Jugendrepräsentativveranstaltungen, so sind diese vorrangig. 9.
Rechtsfragen Für
alle Rechtsfragen gilt die Schiedsordnung des DRV. Alle Strafen sind so zu
bemessen, daß die Existenz der Rugby-Jugendabteilungen der Vereine nicht
gefährdet wird. 10.
Altersklassen 10.1.
Alle Meisterschaftsspiele auf Landesverbands- oder Bundesebene werden
getrennt nach Altersspielklassen durchgeführt, wobei bis zur Altersklasse
Schüler A gemischte Mädchen- und Jungenmannschaften zulässig sind. Die
Eingruppierung der Spieler in ihre Altersklassen erfolgt jährlich, zu
Saisonbeginn, nach Geburtsjahrgängen: Junioren:
Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 18
Jahre alt. Jugend:
Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 16
Jahre alt. Schüler
A: Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 14
Jahre alt. Schüler
B: Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 12
Jahre alt. Schüler
C: Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 10
Jahre alt. Schüler
D: Der älteste zugelassene Geburtsjahrgang wird im Jahr des Saisonbeginns 8
Jahre alt. Abweichend
von der Altersklassenregelung können Mädchen bis zur Vollendung des 15
Lebensjahres in der Altersklasse Schüler A in gemischten Mannschaften
eingesetzt werden. 10.2.
Spieler der Altersklasse Schüler 0 bis Jugend können nur in ihrer eigenen und
in der jeweils nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden, jedoch nicht in
der 1. u. 2. Sturmreihe. 10.3.
Spieler der Altersklasse Junioren können mit dem Vollenden des 18.
Lebensjahres (ab dem 18. Geburtstag, d.h. auch mitten in der Saison) in Seniorenmannschaften
eingesetzt werden, jedoch nicht in der 1. u. 2. Sturmreihe. 10.4.
Spieler die in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden sollen,
benötigen hierzu die Freigabe des entsprechenden Landesverbandes. Die
Freigabe darf nur erteilt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: -
Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten -
Sportärztliches Attest über die Unbedenklichkeit des Einsatzes Ein
Spieler, der in einer höheren Altersklasse eingesetzt wird, darf maximal die
für seine Altersklasse in den Spielregeln vorgesehene Spielzeit eingesetzt
werden. 11.
Spielberechtigung 11.1.
Am Spielbetrieb der Deutschen Rugby-Jugend und ihrer Landesverbände dürfen Vereine,
Schulen und Spielgemeinschaften aus diesen teilnehmen. Am
Punktspielbetrieb der Deutschen Rugby-Jugend und ihrer Landesverbände dürfen
nur Spieler teilnehmen, die dem Schiedsrichter einen gültigen, von der DRJ
oder einem Landesverband ausgestellten Spielerpass vorlegen können. Die
Prüfung der Gültigkeit und Richtigkeit der Spielerpässe obliegt den beteiligten
Vereinen und ist durch Unterschrift auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen.
Der von den beteiligten Vereinen anerkannte und unterschriebene
Spielberichtsbogen ist dem Schiedsrichter vor Spielbeginn auszuhändigen. Unregelmäßigkeiten
sind vom Schiedsrichter auf dem Spielberichtsbogen zu protokollieren. Die
spielleitende Stelle muß daraufhin eine weitere Prüfung vornehmen und ggf.
ein Verfahren nach § 23 der DRV-Satzung einleiten. 11.3.
Die Ausstellung sämtlicher Spielerpässe obliegt den Landesverbänden. Die
Verlängerung sämtlicher Spielerpässe obliegt den Landesverbänden. |
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11.4.
Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist zulässig. Spielberechtigung für
Punktspiele kann jedoch nur für einen Verein / eine Spielgemeinschaft erteilt
werden. 12.
Vereinswechsel / Passwesen 12.1.
Die Ausstellung von Spielerpässen und deren Überprüfung obliegt dem
jeweiligen Landesverband. 12.2.
Die Landesverbände melden bis zum 31.12. eines Jahres alle ausgestellten
Pässe an die DRJ Geschäftsstelle unter Angabe folgender Daten: -
Passnummer -
Name, Vorname -
Geburtsdatum -
Verein 12.3.
Bei Vereinswechsel beträgt die Sperrfrist innerhalb der Saison - zur
Teilnahme an Punktspielen im Bereich der DRJ sechs Wochen - zur
Teilnahme an Endrunden zu deutschen Meisterschaften der DRJ sechs Monate. Wechselt
ein Spieler seinen Verein nach einem Wohnortwechsel von mehr als 50 km, so
ist er für alle Spiele seines neuen Vereins sofort spielberechtigt. In
besonderen Fällen (keine Teilnahme an Spielen des bisherigen Vereins,
Auflösung einer Mannschaft oder eines Vereins) kann die DRJ auf schriftlich
begründetem Antrag die Sperre reduzieren. 12.4.
Der Antrag auf Spielberechtigung für einen anderen Verein gilt ab
Eingangsdatum beim Landesverband und/oder bei der DRJ-Geschäftsstelle. Die
Meldung muss durch den wechselnden Spieler vorgenommen wer- den. Vereinsinterne
Kündigungsfristen werden nicht berücksichtigt. Der
Spielerpass des Wechselnden ist dem Spielausschuss des Landesverbandes
zuzustellen, der die Freigabe erteilt oder den Pass dem neuen Verband zur
Freigabe zuleitet. 12.5.
Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Spiele um die Deutschen Rugby-Jugend-Meisterschaften
haben die Landesverbände der DRJ unaufgefordert alle Spielerwechsel der
laufenden Spielzeit unter Angabe der Personalien und Vereine schriftlich
mitzuteilen. 13.
Meisterschaften 13.1.
Deutsche Meisterschaften werden von der DRJ durchgeführt. Es werden die
Meister auf Bundesebene in den Altersklassen Schüler C bis Junioren
ausgespielt. 13.2.
Die Landesverbände ermitteln in eigener Regie ihre Meister. Der Austragungsmodus
und die Namen der an den Meisterschaftsspielen teilnehmenden Vereine sind bis
zum 30.10. eines Jahres der DRJ - Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. 13.3.
Die Zahl der an den DM-Endrunden teilnehmenden Mannschaften hängt von der
Stärke des jeweiligen Landesverbandes ab. Innerhalb jeder Altersgruppe wird
nach der Anzahl der an den Meisterschaftsspielen teil- nehmenden
Mannschaften (siehe §13.2.) kontingentiert. 13.4.
Die Landesverbände haben bis zum 31.01. eines Jahres ihre Teilnehmer an den
Qualifikationsturnieren zur Endrunde um die deutschen Schüler und
Jugendmeisterschaften der DRJ Geschäftsstelle schriftlich zu melden. Bei
Meisterschaftsendrunden für die keine Qualifikationsspiele erforderlich sind,
sind die durch die DRJ ermittelten Startplätze (siehe §13.2.) innerhalb von 4
Wochen nach Bekanntgabe, spätestens zum 31.03. eines Jahres
durch die Landesverbände schriftlich zu bestätigen. Die
namentliche Meldung der teilnehmenden Vereine hat schriftlich bis spätestens
2 Wochen vor dem jeweiligen Qualifikations- oder Endrundenturnier zu
erfolgen. Weiterhin
sind die im Laufe der Saison gegen Spieler der Mannschaften verhängten
Platzverweise zu melden. |
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14.
Wertungen 14.1.
Die Wertung der im Bereich der DRJ ausgetragenen Punktspiele erfolgt nach
folgendem Muster: a) - für
ein gewonnenes Spiel erhält eine Mannschaft 3 (drei) Punkte - für ein unentschiedenes Spiel erhalten die Mannschaften 2 (zwei)
Punkte - für ein verlorenes Spiel erhält die Mannschaft 1 (einen) Punkt - im Falle von Nicht-Antreten erhält die nichtantretende Mannschaft
0 (Null) Punkte und das Spiel wird bei 15-er - Spielen mit 0:50 und bei
reduzierter Spieleranzahl mit 0:25 als verloren gewertet. b) ein gewonnenes oder ein unentschiedenes Spiel wird einem Verein
als verloren, dem Gegner als gewonnen gewertet, wenn er ein Spiel abbricht,
den Abbruch verschuldet oder einen Spieler mitspielen läßt, der nicht spielberechtigt
ist. Die
Wertpunkte werden durch die spielleitende Stelle zuerkannt. 14.2.
Bei Qualifikationsentscheidungen zu deutschen Meisterschaften und bei
Meisterschaftsendturnieren gelten für die Platzierung wertpunktgleicher
Mannschaften folgende Kriterien: a) Wertpunkte aus dem direkten Vergleich der wertpunktgleichen
Mannschaften b) geringere Anzahl der Platzverweise aus dem gesamten Turnier c) Spielpunkte - Differenz aus dem direkten Vergleich der
wertpunktgleichen Mannschaften d) Anzahl der Spielpunkte aus dem direkten Vergleich der wertpunktgleichen
Mannschaften e) Anzahl der Versuche im direkten Vergleich der wertpunktgleichen
Mannschaften f) Anzahl der Straftritte im direkten Vergleich der wertpunktgleichen
Mannschaften g) Anzahl der Sprungtritte im direkten Vergleich der wertpunktgleichen
Mannschaften. 14.3.
Ist bei Endturnieren oder Endspielen um deutsche Meisterschaften nach den
Kriterien von Absatz 14.2. keine Entscheidung gefallen, werden die
gleichplatzierten Mannschaften gemeinsam zum Meister erklärt. Deutsche
Rugby-Jugend Hannover,
28.06.2003 |
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Antrag
des DRJ - Vorstandes auf Einführung einer Satzungskommission zur
Harmonisierung / Angleichung der DRJ- an die DRV -Satzung. |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, der
Vorstand der Deutschen Rugby-Jugend beantragt die Einführung einer Satzungskommission
zur Überarbeitung / Harmonisierung / Angleichung der DRJ-Jugendordnung an die
DRV-Satzung. Begründung Die
derzeitig gültige Fassung der Jugendordnung der DRJ stammt noch aus dem Jahre
1994. Der DRV hat im letzten Jahr eine neue Satzung installiert. Um hier eine
moderne, der DRV-Satzung nicht widersprechende; neue Jugendordnung zu
erreichen, ist es unbedingt erforderlich eine zuständige Instanz zu
installieren. |
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