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Seitenende
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Die Anträge zum DRT 2003 in Hannover |
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Hier
die Übersicht: |
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A0 |
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A1 |
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A2 |
Antrag des DRV-Präsidiums
auf Änderung der Spielordnung §3 (Spielberechtigung) |
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Antrag des DRV-Präsidiums
auf Änderung der Spielordnung §4 (Vereinswechsel) |
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A4 |
Antrag des DRV-Präsidiums
auf Änderung der Spielordnung §4 (Vereinswechsel) |
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A5 |
Antrag des DRY-Präsidiums
auf Änderung der Spielordnung §7 (Spielkleidung) |
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A6 |
Antrag des DRV-Präsidiums
auf Änderung der Spielordnung §13 (Abstellung von Auswahlspielern) |
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A7 |
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A8 |
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A9 |
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Die Tagesordnung des DRT 2003 |
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Tagesordnung: 1.
Begrüßung 2.
Abstimmung über die Tagesordnung 3. Festsetzung
der Anwesenheit- und Stimmliste 4.
Ehrungen 5.
Erörterung der schriftlichen Jahresberichte von: -
Präsidium
des DRV -
der
DRJ -
der
SDRV -
des
Schiedsgerichts 6.
Erörterung von Kassen- und Revisionsbericht 7.
Entlastung des Vorstandes 8.
Wahlen (1. Rate): -
Präsident -
Vizepräsident
Sport I1 (Vereinsspielbetrieb) -
Vizepräsident
Sport IV (Ausbildung) -
Vizepräsident
Öffentlichkeitsarbeit und Marketing -
Gemäß
§17.2 der DRV-Satzung zwei Sportgerichtsmitglieder -
8 Schiedsgerichtmitglieder
(Vorsitzender, zwei Beisitzer, fünf Ersatzrichter) -
2
Kassenrevisoren 9.
Bestätigung des DRJ- und SDRV-Vorsitzenden 10.
Festsetzung der Beiträge 11.
Genehmigung des Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr 12.
Anträge 13.
Ortswahl des nächsten ordentlichen DRT 14.
Verschiedenes |
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Die einzelnen Anträge |
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Antrag
des DRV-Präsidiums auf Änderung der Satzung, §
6, Finanzpflichten I |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, das DRV-Präsidiums
des Deutschen Rugby-Verbandes beantragt in § 6 Finanzpflichten
der DRV-Satzung die Einführung eines Punktes c) "Ab- nahmepflichten". (1)
Jedes Mitglied hat bei Neuauflage der DRV-Satzungen und/oder DRV- Regeln
jährlich 1 Exemplar abzunehmen. Der Rechnungsbetrag ist inner- halb
von 4 Wochen nach Zahlungsaufforderung zu leisten. (2)
Säumige Mitglieder werden namentlich im amtlichen Mitteilungsblatt genannt.
Bleibt ein Mitglieder länger als 3 Monate trotz Mahnung mit der' Zahlung
im Rückstand, kann auf Beschluss des DRV-Vorstandes seine Teilnahme
an Wettspielen untersagt werden. Seine übrigen Rechte ruhen. Der
frühere Punkt c "Bestandsmeldung" wird Punkt d. Begründung: Zurzeit
ist gegen säumige Zahler von DRV-Satzungen und DRV-Regeln nur
das Rechtsmittel eines juristischen Mahnverfahrens gegeben. Dieser Aufwand
steht in keinem Verhältnis zu dem Rechnungsbetrag bis zu ma- ximal 15,OO EUR. Beispiel: Wie
auf dem ADRT 2001 in Hannover beschlossen, wurde jeder Verein und
Landesverband verpflichtet, eine aktuelle Ausgabe der DRV-Regeln zum
Preis von 1O,OO EUR abzunehmen. Trotz zweifacher Zahlungserinnerung sind
2 Landesverbände und 11 Vereine bis heute ihren Zahlungsverpflich- tungen
nicht nachgekommen. Ian
Rawcliffe -
Präsident - |
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Fazit: |
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Eine
lächerliche Aktion und Begründung: Wegen ca. 15,00 Euro (!) einen Verein/
Verband vom Spielverkehr und seinen demokratischen Rechten (z.B. Stimmrecht)
auszuschließen ist schon ein starkes Stück. Alleine
dafür einen Antrag auf Änderung der Satzung zustellen und zahlreiche Gremien
damit zu beschäftigen ist Zeit- und Geldverschwendung. Bei
13 säumigen Verbänden und Vereinen sind das insgesamt 195,00 EUR! Hätte
der DRV/die Geschäftsstelle einmal nach der eigentlichen Ursache geforscht,
dann wären die Verantwortlichen darauf gekommen, dass die „DRV-Rechnung“
überhaupt nicht als Rechnung zu erkennen und bei den meisten als eines der
DRV-Rundschreiben in die Ablage gewandert ist. Hier
hätte von den Verantwortlichen viel Arbeit einsparen können. Alleine der
Aufwand für: Mahnung, Diskussionen des Präsidiums über den Sachverhalt und
geeignete Gegenmaßnahmen, bis hin zum Befinden über die Lösungsmöglichkeit
und Umsetzung, einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen. Kein Wunder,
dass die Geschäftsstelle überlastet ist. Der Antrag sollte abgelehnt werden, da die vorhandenen Mittel
völlig ausreichen. |
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Antrag
des DRV-Präsidiums auf Änderung der Spielordnung §3 (Spielberechtigung) |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, das
Präsidium des Deutschen Rugby-Verbandes beantragt die Spielordnung §3
(Spielberechtigung) Absatz 1 mit Wirkung ab der Spielzeit 2003/2004 wie folgt
zu ergänzen: 1. Am
Spielverkehr nach §1(2) b. und c. des Deutschen Rugby-Verbandes und seiner
Landesverbände dürfen nur Spieler teilnehmen, die einen gültigen, vom DRV
oder einem Landesverband ausgestellten Spielerpass vorlegen können. In den
Mannschaften der 1. Bundesliga ist die Anzahl der im Spielberichtsbogen
erfassten Nicht-EU-Spieler auf zwei limitiert. Begründung Es
ist mittlerweile eine Tendenz zu erkennen, dass immer mehr Vereine einen Großteil
Ihres Vereinsbudgets in die Verpflichtung ausländischer Spieler investieren,
in der Hoffnung damit kurzfristige Erfolge im Kampf um die deutsche
Meisterschaft zu erzielen. Eine Steigerung des Spielniveaus durch die
Vielzahl dieser Spieler ist nicht erkennbar. Statt dessen sollte diese
Investition in nachhaltige Schüler- und Jugendarbeit getätigt werden. Ralph
Götz Vizepräsident
Sport II (Vereinsspielbetrieb) |
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Fazit: |
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Nun
soll es wieder zwei Ausländerklassen geben: EU und Nicht-EU. Ob sich die
Vereine in oder außerhalb der EU bedienen macht keinen Unterschied. Zudem
der DRV-Vorstand hier selbst mit schlechten Beispiel vorangeht. Oder macht es
in der Sache einen Unterschied, dass die Nicht-EU-Ausländer zumindest einen
zweiten, einen zusätzlichen deutschen Pass haben? Was
ist mit den „Studenten/Sport-Touristen“, die hier für Spiele zusätzlich zu
den Spielen in ihrem Heimatverein eingesetzt werden? Der Antrag sollte wegen seiner einseitigen Ausrichtung und weil
er am Grundverhalten des DRV und der Vereine nichts ändert, abgelehnt werden. |
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A3 |
Antrag
des DRV-Präsidiums auf Änderung der Spielordnung §4 (Vereinswechsel) |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, das
Präsidium des Deutschen Rugby-Verbandes beantragt die Spielordnung §4 (Vereinswechsel)
Absatz 5 mit Wirkung ab der Spielzeit 2003/2004 wie folgt zu ändern: 5.
Alle Spieler, die an Endspielen um die deutsche Meisterschaft und um den
deutschen Vereinspokal teilnehmen möchten, müssen zuvor in mindestens fünf
Spielen nach § 1 (2)b. oder
c. ihres Vereins mindestens eine Halbzeit lang eingesetzt worden sein. Begründung In
der aktuellen Spielordnung war die Austragung eines Endspiels um die deutsche
Meisterschaft nicht
vorgesehen. Dieser Mangel wird durch o.g. Ergänzung behoben. Ralph
Götz Vizepräsident
Sport II (Vereinsspielbetrieb) |
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Fazit: |
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Ein
interessanter Versuch, das erlaubte „Fehlverhalten“ unserer „Spitzenvereine“
zu beeinflussen. Nur bedeutet es eine Menge Bürokratie und Kontrolle – ob das
so umsetzbar ist, ist sehr fraglich. Außerdem werden die betroffenen Vereine
schnell neue Hintertüren aufmachen. Der „dokumentierte Einsatz“ in der 2.
Mannschaft oder Altherrenmannschaft bietet sich da an, da dort kaum
wesentliche Kontrollen stattfinden. Damit hat sich der Antrag erübrigt. |
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Antrag
des DRV-Präsidiums auf Änderung der Spielordnung §4 (Vereinswechsel) |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, das
Präsidium des Deutschen Rugby-Verbandes beantragt die Spielordnung §4 (Vereinswechsel)
Absätze 3 und 4 mit Wirkung ab der Spielzeit 2003/2004 wie folgt zu ändern: 3.
Zwischen dem 1. August und dem 14. Juli eines jeden Jahres sind Vereine
jederzeit berechtigt, Bundesligapässe für neue Spieler zu beantragen, die
bisher nicht im Bereich des DRV lizenziert waren. Diese Spieler sind mit
Erhalt des Bundesligapasses spielberechtigt. Während
der letzten fünf Spieltage (Spieltage 10-14) der Bundesligen dürfen keine
neuen Spielerpässe ausgestellt werden, ausgenommen die nach §4{4) ausgestellten
Bundesligapässe. Ab
dem Spieltag-Nr. 10 der Bundesligen (Spieltage 10-14) dürfen nur Spieler
eingesetzt werden, die in der laufenden Saison bereits in Spielen nach §1 (2)
b. oder c. für ihren Verein gespielt haben. Dies gilt auch für Spiele an Nachholterminen,
die zeitlich nach dem Spieltag-Nr. 10 stattfinden. Den
Nachweis des Einsatzes des Spielers nach §1 (2)b. oder c. hat der Verein dem
Pass-Antrag beizufügen. 4.
Zwischen dem 1. August und dem 14. Juli eines jeden Jahres sind Vereine
jederzeit berechtigt, Bundesligapässe für neue Spieler zu beantragen, die für
die laufende Saison für ihren Verein eine gültige Landesverbands-Spiellizenz
besitzen. Während der letzten fünf Spieltage
(Spieltage 10-14) der Bundesligen dürfen solche Pässe nur für Spieler
ausgestellt werden, die bereits in fünf Spielen nach § 1 (2)b. ihres Vereins
mindestens eine Halbzeit eingesetzt worden sind. Den
Nachweis des Einsatzes des Spielers nach §1(2)b. hat der Verein dem
Pass-Antrag beizufügen. Begründung Es
soll verhinder1 werden, dass Vereine ihre Mannschaften mit neuen Spielern
gezielt zur Endrunde der Spielzeit hin verstärken (z.B. Spieler aus dem
Ausland deren Saison bereits beendet ist). Hierbei steht die Wahrung der
Chancengleichheit im Vordergrund. Die Kontinuität des Spielerkaders und die
Notwendigkeit zur Jugendarbeit und zur eigenen Ausbildung guter Spieler soll
gefördert werden. Ralph
Götz Vizepräsident
Sport II (Vereinsspielbetrieb) |
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Fazit: |
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Ein
interessanter Versuch, das erlaubte „Fehlverhalten“ unserer „Spitzenvereine“
zu beeinflussen. Nur bedeutet es eine Menge Bürokratie und Kontrolle – ob das
so umsetzbar ist, ist sehr fraglich. Außerdem werden die betroffenen Vereine
schnell neue Hintertüren aufmachen. Der „dokumentierte Einsatz“ in der 2.
Mannschaft oder Altherrenmannschaft bietet sich da an, da dort kaum
wesentliche Kontrollen stattfinden. Damit hat sich der Antrag erübrigt. |
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Antrag
des DRY-Präsidiums auf Änderung der Spielordnung §7 (Spielkleidung) |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, das
Präsidium des Deutschen Rugby-Verbandes beantragt die Spielordnung §7
(Spielkleidung) Absatz
3 mit Wirkung ab der Spielzeit 2003/2004 wie folgt zu ändern: 3.
Falls zwei Mannschaften die gleiche oder ähnliche Spielkleidung tragen, muss
der Gastverein (bei Spielen auf neutralem Platz der als Gastverein bekannt
gegebene Verein [zweite Nennung]) seine Kleidung wechseln. Begründung Angleichung
an die internationalen Regeln der FIRA-AER, sowie die Berücksichtigung der
Interessen lokaler Sponsoren, die "ihre" Werbung für die sie
bezahlen bei den Heimspielen sehen wollen. Ralph
Götz Vizepräsident
Sport II (Vereinsspielbetrieb) |
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Fazit: |
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Ein
weiterer Beweis, mit welchen „wesentlichen, weltbewegenden und existenziellen“
Themen sich im DRV beschäftigt wird. Eine
Mannschaft der 1. und 2. Bundesliga muss doch über mindestens zwei aktuelle
Trikotsätze, mit aktueller Sponsorbeschriftung verfügen! Es
kann doch nicht sein, dass alle Gastmannschaften auf jeder Auswärtsfahrt einen
zweiten Satz Trikots mitnehmen müssen. Der Antrag sollte abgelehnt werden! |
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Antrag
des DRV-Präsidiums auf Änderung der Spielordnung §13 (Abstellung von
Auswahlspielern) |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, das
Präsidium des Deutschen Rugby-Verbandes beantragt die Spielordnung §13
(Abstellung von Auswahlspielern)
Absatz 4 mit Wirkung ab der Spielzeit 2003/2004 wie folgt abzuändern: 4.
Stellt ein Verein mehr als zwei Spieler zu Maßnahmen des DRV (nicht DRJ) ab,
so kann er die
Verlegung von Spielen nach §1(2)b. und c., die innerhalb der nach §13(2)
errechneten Schutzsperre
angesetzt sind, beantragen. Die Verlegung muss spätestens 72 Stunden nach der
Nominierung durch den DRV edel' die (nicht DRJ) beantragt werden. Begründung Es
gibt immer mehr internationale Maßnahmen (Länderspiele, Vorbereitungen der
Nationalmannschaften, U20- Turniere,
7er- Turniere, FIRA-Regionen-Cup, Vorbereitungen und Spiele und Turniere der
Juniorennationalmannschaft, ...). Dadurch gibt es keinen normalen flüssigen
Ablauf der Spielrunde mehr, die Unterbrechungen mitten
in der Saison sind einfach zu lang und in der daraus resultierenden Terminnot
können keine freien Nachholspieltage mehr gefunden werden. Ralph
Götz Vizepräsident
Sport II (Vereinsspielbetrieb) |
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Fazit: |
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Ein
altes Thema, keine neuen Fakten, es werden die Vereine mit guter Ausbildung
und guten Spielern bestraft. Der Antrag sollte abgelehnt werden! |
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Antrag
des DRV-Präsidiums auf Änderung der Lizenzordnung |
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Sehr
geehrte Damen und Herren, das
Präsidium des Deutschen Rugby-Verbandes beantragt die Lizenzord- nung mit
Wirkung ab der Spielzeit 2003/2004 wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
I 2.
Das Präsidium erteilt allen sportlich qualifizierten Vereinen vorbehaltlich
der Erfüllung der unter 4. a), 4. d) und 4. e) sowie eines der unter 4. b)
und 4. c) genannten Kriterien eine BL-Lizenz. Aufsteiger in die BL haben ein
Jahr Zeit die Kriterien 4. b) und 4. c) zu erfüllen. 5.
Der Nachweis der Erfüllung der Kriterien 4. b) und 4. c) ist bis spätestens
zum 15. Dezember eines Jahres unaufgefordert beim Präsidium des DRV einzureichen.
Dies kann in Form von Kopien der offiziellen Spielberichtsbögen und/oder in
Form einer Bestätigung des Landesverbandes über die Teilnahme am regelmäßigen
Spielverkehr erfolgen. Versäumt ein Verein diese Frist oder kann er den
Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am Spielverkehr nicht erbringen, so
erhält er bei Nichterfüllung eines Kriteriums von 4. b) und 4. c) zwei (2)
Minuspunkte in der laufenden Saison. 6.
Für die Frauen-BL gilt Folgendes: Den
an der Frauen-BL teilnehmenden Vereinen wird gegen Zahlung einer Gebühr
von Euro 50,-- eine Lizenz erteilt, die jeweils für eine Saison Gültigkeit
hat. Diese Gebühr soll in den Haushalt für die Organisation des
Frauenspielbetriebs einfließen. Die Erfüllung sonstiger Kriterien wird nicht
verlangt. 7.
Diese Lizenzordnung tritt mit Beginn der Saison 2003/2004 in Kraft. Begründung Durch
das Fehlen eines Abgabedatums und einer Formvorschrift für die Bestätigung
der Erfüllung der Kriterien 4. b und 4. c) wird die Geschäftsstelle und im
weiteren Verlauf das Sportgericht mit "unnötiger" Verwaltungsarbeit
sehr stark belastet und Kapazität für deutlich wichtigere Aufgaben gebunden.
Dieser Aufwand entsteht durch die Rechtsunsicherheit und
Interpretationsfreiheit der Lizenzordnung in ihrer aktuellen Form. Belegbar
durch den zahlreichen Schriftverkehr (Victoria, Heusenstamm, DRC, ...) und
die anhängigen Sportgerichtsverfahren. Des
weiteren gab es Diskussionen über das Datum bzw. Spielzeit ab der die
Lizenzordnung gültig wird. Dieser Mangel ist damit behoben. Ralph
Götz Vizepräsident
Sport II (Vereinsspielbetrieb) |
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Fazit: |
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Es
reicht bei der Annahme des Antrages, dass die Vereine nur bis zum 15.
Dezember eines Jahres ihre Bemühungen im Jugendbereich forcieren. Das ist natürlich
ein überschaubarer Aufwand. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Ablehnen! |
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Antrag
an den Deutschen Rugby-Tag 2003 |
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Sehr
geehrte Frau Evers, auf
einstimmigen Beschluss des Präsidiums des Rugby- Verbandes Baden- Württemberg
vom 6. Mai 2003 gestatte ich mir hiermit höflich nachstehenden Antrag auf
Änderung der Bundesliga-Richtlinien des DR V an den Deutschen Rugby- Tag 2003
in Hannover zu stellen: Antragsgegenstand
Aufstieg von 2. Mannschaften der Bundesliga- Vereine in die 2. Bundesligen. Begründung Wenige
Vereine der Bundesliga betreiben zur Zeit eine so fruchtbare Jugendarbeit,
dass sie viele junge und leistungsorientiert denkende und handelnde Spieler
in ihren 2. Mannschaften im regionalen Spielbetrieb der Landesverbände haben.
Um diesen 18- bis 21-jährigen Spielern
- Stützen der DRV-Auswahlen U 19 und U 20 - die Möglichkeit zu geben, ihr
Können auf einem höheren Leistungsniveau zu erproben soll diesen 2.
Mannschaften der Aufstieg in die 2. Bundesligen gestattet sein, sofern sie
die sportlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Durch die vorgeschlagene
Regelung wird keinem Verein ein Nachteil erwachsen. Normen Der
Anlage zu den Bundesliga-Richtlinien des DRV möge folgender § 3.4.
hinzugefügt werden: 1. In
der Bundesliga dürfen nur erste Mannschaften der Vereine spielen. Zweite
Mannschaften von Vereinen, deren erste Mannschaft in der Bundesliga spielt, dürfen
unter folgenden Bedingungen in die 2. Bundesligen aufsteigen: a)
Der Verein erfüllt für seine erste Mannschaft alle Lizenzbedingungen. Damit
sind die Lizenzbedingungen für die 2. Mannschaft abgedeckt. b)
Die 2. Mannschaft hat sich in der regionalen Meisterschaft des Landesverbandes
für den Aufstieg qualifiziert. c)
Die 2. Mannschaft hat sich in der Aufstiegsrunde zur 2. Bundesliga für den
Aufstieg qualifiziert. 2.
Sollte eine 2. Mannschaft auf diese Weise den Aufstieg verwirklichen, treten
folgende Regelungen in Kraft: a)
Die Anzahl der Mannschaften in der jeweiligen Staffel der 2. Bundesliga wird
um die 2. Mannschaft aufgestockt. b)
Der in der regionalen Meisterschaft der 2. Mannschaft nachfolgende Verein,
der keine erste Mannschaft in der Bundesliga hat, nimmt ebenfalls an der
Aufstiegsrunde zu den 2. Bundesligen teil. c)
Sollte die erste Mannschaft des Vereins aus der Bundesliga absteigen, steigt
die 2. Mannschaft automatisch aus der 2. Bundesliga ab. d)
Eine 2. Mannschaft kann nicht in die Bundesliga aufsteigen. e)
Steht die 2. Mannschaft am Saisonende auf dem letzten oder vorletzten
Tabellenplatz, so steigt sie automatisch ab. f)
Für eine 2. Mannschaft in den 2. Bundesligen sind nur Spieler spielberechtigt,
die einen gültigen Bundesliga-Spielerpass des DR V besitzen. g) In
der 2. Mannschaft dürfen in den 2. Bundesligen maximal fünf Spieler
eingesetzt werden, die im vorherigen Bundesligaspiel der ersten Mannschaft
tatsächlich eingesetzt worden waren. 3.
Für 2. Mannschaften in den 2. Bundesligen gelten gleiche Rechte und Pflichten
wie für alle anderen Mannschaften in den Bundesligen. Implementierung
Diese Regelung möge ab der Spielzeit 2003/04 Gültigkeit erlangen. Claus-Peter
Bach Vorsitzender |
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Fazit: |
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Ein
uraltes Thema neu aufgewärmt: Der Spielverkehr der zweiten Mannschaften von
1. Bundesligisten ist nur sehr schwierig zu gestalten, weil nicht alle 1.
Ligisten mitziehen. Hier müsste ein klarer Zwang auf die anderen 1. Ligisten
ausgeübt werden, damit zur ersten Liga eine parallele Runde mit
entsprechenden Niveau für die Reserveteams eingeführt und umgesetzt werden
kann. Die
Probleme den 2. Ligist aufzubürden ist der falsche Weg. Die 1. Liga-Reserveteams
haben eine andere Zielsetzung. Durch Spielerabgabe an die Erste können
gravierende Leistungsunterschiede auftreten unter den die 2. Ligisten dann
leiden müssen: Wie z.B. Verschiebungen in der Tabelle durch Antritt mit
wesentlich geschwächter oder gestärkter Mannschaft. Der Antrag sollte, wie im Vorjahr abgelehnt werden. Dafür die
schnellstmögliche Einführung einer Reserverunde der 1. Ligisten, möglichst
noch für die neue Saison 2003/2004. |
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Der
Revisionsbericht 2002 |
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01 |
Deutscher Rugby-Verband Revisionsbericht
2 0 0 2 Vorlage
zum Deutschen Rugby Tag 29. Juni
2003 in
Hannover erstellt
durch die Revisoren Ralf
Keppler, Frankfurt ( BSC Offenbach) Josef
Heibel, Pulheim ( RC Hürth ) |
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02 |
Vorbemerkungen Nach
einigen Schwierigkeiten, herrührend aus der Arbeitsüberlastung der
Beschäftigten der DRV-Geschäftsstelle sowie dem DRJ -Sekretariat, zwischen
der DRV-Geschäftsführung und den Revisoren über den Zeitpunkt der Revision,
fand die Prüfung, von Dienstag, 06. bis Mittwoch, 07. Mai 2003, in Hannover
statt. Die gewünschten Unterlagen wurden durch den
DRV-Geschäftsführer/Sportdirektor Volker Himmer und den DRJ - Sekretär Martin
Bahm vollständig zur Verfügung gestellt. Bedauerlicherweise
stand der DRV-Finanzvorstand Bernd Leifheit nicht zur Rücksprache zur
Verfügung. Volker
Himmer, Martin Bahm und Natascha Evers nahmen sich trotz der erkennbar hohen
Arbeitsbelastung die notwendige Zeit für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
Wobei der Jugendsekretär sogar nach dem Abschlussgespräch bereit war, die
gesamten Vorgänge kurzfristig neu zu buchen und Belege so vorzulegen, dass
diese auch inhaltlich die Sachzwecke wiedergaben. Sinnvoll
und u. E. notwendig wäre auch die Zugriffsmöglichkeit auf den Finanzvorstand
und die ihm zuarbeitende Buchhalterin gewesen.. Aus
den Unterlagen konnten wir erfreulicherweise feststellen, dass viele
Anregungen aus den Prüfberichten 2000 und 2001 aufgegriffen wurden und damit
die Durchsicht erleichterten. Wo
wir noch anderer Auffassung sind oder eine andere Einordnung oder
Vorgehensweise für angemessener halten, gibt es Aussagen in den Einzelbetrachtungen. Haushaltsplan
2002 Die
neue Aufteilung des HPL in Kapitell.:
Verwaltung, Kapitel
11.: Sport I (Nationalmannschaften), Kapitel
111.: Sport II ( Vereinsspielbetrieb), Kapitel
IV.: Sport III (Ausbreitung & Entwicklung), Kapitel
V.: DRJ, Kapitel
VI.: Sport IV (Ausbildung), Kapitel
VII.: Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring, und Marketing Kapitel
VIII.: Recht, Finanzen, Steuern, Versicherungen, Kapitel
IX.: SDRV, Kapitel
X.: Gehälter, |
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03 |
Kapitel XI.: Honorare und Reisekosten, Kapitel
XII.: Rückstellungen, Kapitel
XIII.: Durchlaufende Posten ist
eine richtige Entscheidung zu mehr Transparenz. Hier muss weiterhin stetig
verbessert werden. Aus unserer Sicht sollten die Kap. IV und VI zusammen
gelegt werden. DRV-
Einnahmen Zu
den einzelnen Einnahmeerwartungen ( Soll) und den am Jahresende tatsächlich
erzielten Ergebnissen ist aus unserer Sicht folgendes anzumerken. Kap.
I: Die Ansätze: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erlöse und IRB-Mittel wurden
jeweils übertroffen. Lediglich die Rubrik: DRJ-Anteile wurde nicht ausgeglichen.
Es fehlt ein Haushaltsansatz für die Einnahmen aus Erstattungen für FIRA -
Delegierte, die bisher falsch unter Kap. XIII in Höhe von 2.312 EUR
aufgeführt sind. Nach
Aussage der DRV-Beschäftigten wurden die Mitgliedsbeiträge, bis auf wenige
Ausnahmen, alle eingetrieben. Nichtzahlungswillige Mitglieder wurden ins
Mahnverfahren genommen. Kap.
11: Durch höhere BMI-Mittel konnte die Einnahmeerwartung übertroffen werden. Kap.
111: Alle Ansätze wurden bis auf die Position: Gebühren für Stra- fen
erheblich stärker bedient als erwartet. Kap.
IV: Hier gibt es richtigerweise keinen Einnahmeansatz Kap.
V: Aussagen zu diesem Kap. werden weiter hinten im Bericht gesondert
getroffen Kap.
VI: Schon der bescheidene Ansatz von 2.350 ~, der dann auch noch nicht mal zur
Hälfte erreicht wird, ist Beweis genug, dass sich die Verantwortlichen mit
der Problematik innovativer auseinander setzen müssen. Kap.
VII: Keine der eingesetzten Beträge wurden erreicht. Hier sollten sich
die Verantwortlichen ebenfalls intensiver mit der Sache identifizieren. |
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04 |
Kap. VIII: Niedrige Erwartung richtig, wenn's dann mehr wird, um
so schöner. Kap.
IX: Bei einem Ansatz von 5.000 EUR keine Einnahmen auszuweisen, ist falsch, denn
in Kap. XIII sind aktuelle Einnahmen in Höhe von 6.428,75 EUR aufgeführt, die
dort nicht hin gehören. Kap.
X: Erwartungen wurden mehr als voll erfüllt. Ansätze sollten in diesem Kapitel immer von den Erkenntnissen
der Vorjahre ausgehen. Kap.
XI: Kein Ansatz, keine Einnahmen Kap.
XII: Kein Ansatz, aber geringe Einnahmen: Richtige Vorgehensweise. Kap.
XIII: Die in diesem Kap. richtigerweise ohne Haushaltsansatz aufgeführten
aktuellen Posten sollten und werden nach Aussage von Volker Himmer auf das unbedingt
notwendige Maß reduziert. Insbesondere meinen wir, dass Festgelder unter
Rückstellungen zu führen sind. Gesamtbetrachtung
der Einnahmen: Auch
dieses Jahr können wir erfreulicherweise feststellen, dass das Bild stimmig ist,
wenn es auch in manchen Teilbereichen zwischen Haushaltsansatz und
tatsächlichen Einnahmen weit auseinander driftet. Haushaltsrechtlich ist die
höhere Einnahmensumme wichtig und richtig. Vollzieht die Geschäftsstelle
Dienstleistungen z. B. für Ticketbestellungen so sollte es üblich werden,
dass dafür eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird. DRV-Ausgaben
2002 Kap.
I. Verwaltung Präsident
Der Ansatz von 2.000 ~ wird um mehr als das vierfache überzogen. Dies ist
ursächlich darauf zurück zu führen, dass der Präsident, offensichtlich ohne
Beschluss, einen Zuschuss in Höhe von 6.000 EUR für die Tribüne in Heidelberg
gewährte. Geschäftsstelle
Der Haushaltsansatz wurde erneut überschritten, auch, weil offensichtlich
noch immer Zahlungen für Sachen, die zu anderen Teilbereichen gehören, hier
abgerechnet wurden. Als |
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05 |
Beispiel: Beleg 562: Er sagt aus, dass es sich um Anfahrtskosten
zu einer Präsidiumssitzung in Heidelberg handelt. Druck
von Literatur, etc Die Ausgaben
übersteigen den Haushaltsansatz um das Fünffache. Da aber auch erheblich mehr
durch Verkauf eingenommen wurde, ist gegen die Vorgehensweise nichts
einzuwenden. Nationale
Sitzungen Der
Haushaltsansatz wurde um ein Viertel überschritten. Da dies in den Vorjahren
ebenfalls vorkam, muss eine höhere Summe in dem Haushaltsplan vorgesehen
werden. Außerdem stellen wir fest, dass zum Teil auch Anfahrtskosten zu
Präsidiumssitzungen in Titel 11 002 - Geschäftsstelle – und nicht unter Titel
11 005 aufgeführt werden. Intern.
Sitzungen In
diesem Teilbereich wurde wieder mehr ausgegeben als eingeplant (Ansatz 3.500
~ Ausgabe 5.307,24 EUR). Falls keine Kostenreduzierung erreichbar ist, muss
auch diese Haushaltsstelle künftig mit mehr Mitteln ausgestattet werden. Mitgliedsbeiträge: Der
Ansatz von 2.500 EUR wurde nur bis 1.691,18 EUR benötigt. Eine Reduzierung
auf 1.700 EUR wäre angebracht. Kap.
11. Sport I, Nationalmannschaften c. a.
Herren Obwohl insgesamt registriert werden kann, dass etwas mehr Haushaltsdisziplin
gepflegt wurde, konnte der hohe Haushaltsansatz von 67.500 EUR wieder nicht
eingehalten werden, sondern wurde bis auf 85.653,97 überzogen. Dies hängt
weiterhin damit zusammen, dass bei allen Spielen, sowohl in Deutschland, als
auch auswärts mehr aufgewendet wurde, als planerisch vorgesehen war (Bitte
auch Aussagen in den Schlussbemerkungen beachten) und dass Maßnahmen
durchgeführt werden, die vorher nicht in den Haushalt eingestellt wurden
(Vorgang Deutschland - Kanada U 23, Ausgabe 2.928,57 EUR und SCN -
Jubiläumsturnier mit
einer Ausgabe von 1.636,57 EUR ). |
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06 |
Im Vorjahr hatten wir bereits vorgeschlagen einen
Zeugwart/-wartin zu berufen der die Sportausrüstung wartet, registriert und
überwacht, dass durch die Spieler keine Trikots getauscht werden und der /
die zusätzlich neben der vorhandenen Sportbekleidung die notwendige Neuanschaf- fungen
rechtzeitig haushaltsplanwirksam vorschlägt.. b.
7er Der Ansatz des Haushaltsplan sah Ausgaben von 7.250 EUR vor. Tatsächlich
wurden 8.762.30 EUR ausgegeben. Da zu erwarten ist, dass sich konstant
Ausgaben ergeben, ist eine dauerhafte Unterdeckung zu vermeiden und in jedem
Fall künftig ein höherer Ausgabenbetrag vorzusehen. c.
DRV ( U 21 ) Erneut wurde der Haushaltsansatz nicht ausgeschöpft, weil
mehrere vorgesehene Maßnahmen nicht zustande kamen. Dies trifft allerdings
nur auf den gesamten Teilbereich zu. Betrachtet man die Einzelheiten, dann
war das im Titel 23003 ausgewiesene ausgeführte Spiel mit mehr als doppelt so
hohen Ausgaben belastet, als planerisch eingestellt. d.
Damen Die Damenrugbynationalmannschaft schöpfte den vorgesehenen
Haushaltsansatz erneut nicht aus. e.
Studenten Der schon niedrige Ansatz von 500 ~ wurde nur mit 67,50 ~ belastet f.
W./M. Auch hier erfolgte bei niedrigem Ansatz nur eine Ausgabe von ca. 64%. Kap.
III. Sport II, Vereinsspielbetrieb In
diesem Kapitel stellten wir die positivste Entwicklung zu unseren
Einlassungen der Vorjahre fest. Ausgabeerwartung und tatsächliches Ergebnis sind
stimmig. Kap.
IV. Sport 111, Ausbreitung & Entwicklung Vom
Haushaltsansatz 5.750 ~ wurden nur 2.057,17 ~ ausgegeben. Ein weiterhin sehr
beklagenswerter Zustand. Warum
gibt es eigentlich ein Mitglied des Präsidiums für diesen Bereich, wenn
dieser nichts macht? |
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Kap. V. Sport 111, Deutsche Rugby Jugend Die
Gesamtausgaben dieser Haushaltsstelle halten sich in dem vorgeplanten Rahmen. Kap.
IV Sport V Ausbildung Auch in
diesem wichtigsten Bereich für die Zukunft wurde der Haushaltsansatz
unterschritten. Hier gilt das gleiche wie unter Ausbreitung und Entwicklung
geschrieben. (Siehe auch Bemerkung zum Haushaltsplan) Kap.
VII Öffentlichkeitsarbeit, Marketing & Archiv In
diesem Kapitel stimmen die Erwartungen mit den tatsächlichen Ausgaben fast
überein. Kap.
VIII Recht, Finanzen, Steuern, Versicherungen Die
Ausgaben bewegen sich insgesamt unter dem eingeplanten Niveau. Trotzdem
sollte an der eingeplanten Ausgabenhöhe nichts verändert werden. Kap.
IX SDRV Die
Offenlegung der Rechnungsvorgänge uns gegenüber hat ergeben, dass sehr
sorgfältig vorgegangen wurde. Da auch künftig Ausgabensteigerungen nicht
ausbleiben werden, ist eine höhere Summe ( 6.000 ~ ) haushaltsmäßig vorzusehen. Kap.
X Gehälter Die
wiederum tatsächlich höheren Ausgaben sind aus vorher nicht kalkulierbaren
Fakten (Tarifangleichungen etc. ) erklärbar. Deshalb ist die Haushaltsstelle
großzügiger auszustatten. Kap.
XI Trainerhonorare Hier
sagen wir weiterhin, dass an dieser Stelle finanzpolitisch sehr sorgsam mit
dem eingeplanten Geld gehandelt wurde. |
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Kap. XII. Rückstellungen In
diesem Kapitel gab es weder einen Haushaltsansatz noch Ausgaben. Rechnungen
aus 2001 Da es
offensichtlich unvermeidbar ist, dass es durch verspätete Anspruchsstellung
und aus sonstigen diversen Gründen immer wieder noch Forderungen gibt, ist
darauf haushaltsplanerisch einzugehen und künftig Finanzmittel in die auf das
jeweilige Vorjahr bezogene Haushaltsstelle einzugeben. Kapitel
XIII. Durchlaufende Posten Die
unter diesem Artikel geführten Vorgänge wurden erheblich reduziert.
Allerdings gehören u. E. die Schiri-Reisekostenerstattungen FIRA/IRB, IRB
& FIRA-Erstattungen DRJ, Erstattungen FIRA- Delegierte und das Festgeld
nicht in dieses Kapitel, sondern in die dafür jeweils vorhandenen
Teilbereiche anderer näher zur Sache stehender Kap.. Festgeld
Der
DRV hat zum 31.12.02 einen Bestand von 70.469,34 ~ auf einem Konto mit
verschiedenen Terminen zu den bestmöglichen Zinssätzen festgelegt. Deutsche
Rugby-Jugend ( DRJ ) Aus
den Erkenntnissen der Vorjahre unterzogen wir alle DRJ- Vorgänge einer
besonderen Prüfung. Dies hatte auch damit zu tun, dass keine Vorprüfung durch
DRJ - Kassenprüfer vollzogen war. Erfreulicherweise
konnten wir in vielen Bereichen die Beachtung unserer Anregungen aus den
Vorjahren registrieren. Wie
schon in den Vorbemerkungen angeschnitten, wurde es notwendig, dass alle
Buchungsvorgänge neu gebucht werden mussten. Ursächlich wurde dies notwendig,
weil Unterschiedsbeträge im Ausgaben - Ist zwischen Kontenauszüge und der
Barkasse trotz aufwendiger Vergleiche sich |
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nur unvollständig aufklärten. Darüber hinaus waren eine Reihe von
Belegen überhaupt nicht aussagefähig, insbesondere Abrechnungen der Junioren
WM 2002 über Fanbegleitung sowie Belege des ehemaligen DRJ - Vorsitzenden (
Visa -Buchungen ), die dieser trotz mehrmaliger Aufforderung erst nach der
Revision ( siehe Schreiben vom 10.05. 2003 ) prüfungsfähig, dann aber auch
vollständig, vorlegte. Es
gibt nach wie vor eine Forderung in Höhe von 3.300,40 ~ gegenüber dem
italienischen Organisationskomitee: Sestante Travel Network, das die Junioren
WM 2002 als Veranstalter verantwortete. Eine entsprechende Summe muss daher
in dem Haushalt 2003 als Forderung eingestellt werden oder der DRJ - Vorstand
muss die Summe als uneinholbar einstufen und durch protokollierten Beschluss
stornieren. Der
schon im Vorjahr kritisierte Vorgang erschien zwar in der aktuell vorgelegten
Jahresabrechnung als Einnahmesoll, wurde aber offensichtlich nicht erneut
eingefordert. Auch hier hat der DRJ -Vorstand eine Entscheidung zu treffen. Da
durch das DRV - Präsidium für 2003 ff. die grundlegende Änderung be- schlossen
wurde, alle Buchungsvorgänge beim DRV buchen zu lassen, haben wir uns
entschieden, keine weitere Einzelbetrachtung zum DRJ - Finanzgebaren zu
machen und es bei den vorgenannten Ausführungen sowie Aussagen in den
Schlussbemerkungen zu belassen. Erich
Kraft Stiftung Die
uns überlassenen Unterlagen beinhalten eine in sich stimmige Bilanz. Das
Stiftungsvermögen zum Jahresende 2002 betrug 60.631,72 ~. Dies besagt, dass
der Bestand sich in 2002, um 9.356,59 ~ verringert hat. Hauptursachen
dafür waren: Zuschuss
DRJ für Junioren WM Italien 2.500,- - ~ Urlaubszuschuss
Dieter Nolte 250,- - ~ Zuschuss
für Tribüne Heidelberg 6.500,- - ~ Weihnachtszuschuss
Dieter Nolte 250, - - ~ Gebühren
Steuerberater 448,03 ~ |
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und eine gleichzeitig zurückgehende Verzinsung der angelegten
Gelder sowie Kursveränderungen der Wertpapiere um minus 266,04 ~. Schiedsrichtervereinigung Die
Kassenvorgänge dieser DRV Untergliederung lagen uns in diesem Jahr vollständig
vor. Sie waren übersichtlich geordnet und in sich stimmig. In
dem Kap. IX sind die Gesamtsummen in den DRV Einnahmen und Ausgaben zu
ersehen. Schlussbemerkungen Die
schon im vorigen Jahr ausgesprochene Bitte, bei Ausgaben zu Sitzungen,
Tagungen, Reisen, Seminar oder Lehrgängen den einzelnen Abrechnungen
Teilnehmerlisten beizufügen, wurde insbesondere beim DRV nicht erfüllt. Weiterhin
fehlten bei den Rechnungen der Hotels und der Reisebüros, meistens Beckmann,
Namenszuordnungen. Gleiches ist bei Ausgabenrechnungen für Essen, Getränke,
etc. zu beklagen. Wir
wiederholen unsere Aussagen aus dem Bericht 2001, indem wir bemerken, dass
der DRV Haushalt weiterhin kopflastig auf die Nationalmannschaften
ausgerichtet ist. So gut wie nichts für die Ausbreitung des Rugbysports zu tun,
jedenfalls keine bundesweiten Aktivitäten anzugehen, obwohl dafür ~ Gelder
durch einen IRB -Zuschuss in den Haushalt eingestellt wurden, ist aus Sicht
der Revisoren eine große Vernachlässigung und bezeugt, dass das für diese
Position eingesetzte DRV- Präsidiumsmitglied seine Aufgabe nicht erfüllt hat. Wir
bestehen darauf, dass umgehend die gesamten Gebrauchsgüter in einer Inventarliste
erfasst werden mit Anschaffungswert, Abschreibung und Buchwert. Der
DRV lebte auch 2002 finanziell von der Hand in den Mund. Es gibt zwar eine
Festgeldanlage, auch den Titel - Rückstellungen - aber keine eingestellten
Beträge, die für Jahre vorzusehen sind, in denen die öffentlichen Zuschüsse
und auch die IRB- Gelder weniger zur Verfügung stehen. Daher
auch hier der Hinweis, dass der DRV im Rahmen der Sozialverantwortung des
Arbeitgebers eine Rückstellung in Höhe der Jahresaufwendun- gen
für die Beschäftigten Zug um Zug verwirklichen sollte. |
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Die DRV-Verantwortlichen müssen sich in ihren Zusammenkünften
noch mehr der finanzpolitischen Gesamtverantwortung stellen. Sie werden
hiermit weiterhin zu noch besserer Haushaltsdisziplin aufgefordert, sie
müssen noch sparsamer wirtschaften und sich intensiver mit der Erstellung/Ein-haltung
des Haushaltsplanes auseinander setzen, bei über die planerische Festlegung
hinausgehenden Maßnahmen ist die dringende Notwenigkeit durch Beschluss
festzustellen und protokollarisch festhaltend zu entscheiden, woher die Finanzmittel
zu nehmen sind, neue zukunftsträchtige Projekte (Ausbreitung und Ausbildung)
andenken und entwickeln sowie ihrer Führungsaufgabe nicht vordringlich nur
durch Repräsentation nachkommen. Angesichts
der getroffenen Feststellungen sehen wir trotzdem die Möglichkeit den
Delegierten des Rugbytages den Vorschlag zu unterbreiten, dem
Präsidium, dem Vorstand des DRV und allen anderen Verantwortlichen die
Entlastung für das Rechnungsjahr 2002 zu erteilen. Frankfurt,
den 31. Mai 2003 Pulheim, den 31. Mai 2003 Rolf
Keppler Josef Heibel Das
Originalexemplar wird, von den Revisoren unterschrieben, dem Präsidium des
Rugbytages übergeben. |
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